Abgeltungssteuer 2009



Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer fällt auf Kapitalerträge und auf Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren an. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 %. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt an der Quelle – in der Regel von der Bank – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Damit ist die Besteuerung dieser Erträge abgegolten. Sie brauchen sie daher nicht noch einmal in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Allerdings dürfen Sie auch keine Werbungskosten mehr geltend machen, die mit diesen Erträgen in Zusammenhang stehen. Außerdem können Sie Wertpapiere nicht mehr, wie bisher, nach einer Behaltefrist von über einem Jahr steuerfrei veräußern. Und die bisherige steuerliche Begünstigung von Dividenden entfällt; dies wirkt sich vor allem bei niedrigen Einkommen aus.

Die Abgeltungssteuer gilt für Kapitaleinkünfte ab dem Jahr 2009. Bei Veräußerungen von Wertpapieren gilt sie im Regelfall (bei wenigen Ausnahmen), wenn Sie die Wertpapiere ab dem Jahr 2009 erwerben.

Welche Ausnahmen von der Abgeltungssteuer sind zu beachten?
Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  • Steuerpflichtige mit einem Steuersatz von unter 25 % können die Veranlagung der Kapitalerträge wählen. Das Finanzamt rechnet die Abgeltungssteuer dann auf die individuelle Steuerschuld an.
  • Bei Depots von ausländischen Banken wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Deshalb müssen Sie diese Kapitalerträge weiterhin in der Steuererklärung angeben. Der Steuersatz auf diese Erträge beträgt ebenfalls höchstens 25 %.
  • Bei fremdfinanzierten GmbH-Anteilen gibt es unter weiteren Voraussetzungen ebenfalls ein Wahlrecht zur Veranlagung. Dann können Sie – abweichend von der Grundregel – die mit den Erträgen zusammenhängenden Werbungskosten geltend machen.


Besteht jetzt Handlungsbedarf?
Sorge bereitet uns, dass vor allem Banken ihre Kunden verstärkt zu Umschichtungen ihres Vermögens drängen. Insbesondere sogenannte Dachfonds werden zunehmend angepriesen, weil Verkäufe innerhalb dieser Dachfonds steuerfrei bleiben sollen. Wir raten Ihnen aber dringend von übereilten Maßnahmen ab. Sprechen Sie vor einer Investition bitte unbedingt mit uns.

Haben Sie bei Ihrer Entscheidung bitte nicht nur eine mögliche Steuerersparnis im Blick. Bedenken Sie, dass die angebliche Steuerfreiheit bei Umschichtungen innerhalb von sogenannten Dachfonds noch keinesfalls als sicher gilt. Außerdem sind mögliche Steuerersparnisse nicht umsonst zu haben. Die Anbieter kassieren meistens hohe Nebenkosten wie Aufgelder und Provisionen. Trotz Steuerersparnis haben Steuersparmodelle dann oft eine niedrigere Rendite nach Steuern als klassische Anlagen.

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz oberhalb von 25 % liegt, dann können Sie daran denken, durch geschickte Umstrukturierungen Kapitalerträge in die Zeit ab Januar 2009 zu verlagern.

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz nicht über 25 % liegt, dann können Sie im Grundsatz getrost abwarten. Denn durch das oben genannte Wahlrecht zur Veranlagung ist sichergestellt, dass Sie in jedem Fall nicht mehr zahlen müssen, als Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz entspricht.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 






 

 
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